Autor: StefanieFranz

Einladung Mitgliederversammlung

Laut Geschäftsordnung C) Zu den Verbandsstufen, 2. Der Ortsverband, h. Mitgliederversammlungen mit und ohne Neuwahlen gilt Folgendes: Mitgliederversammlung mit Neuwahlen: Schriftliche Einladung, persönlich, zeitgerecht (mindestens 14 Tage vor dem Termin) und mit Tagesordnung.  Wahl- und stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen mit Neu-

Verträge des Ortsverbandes mit VdK-externen Organisationen sind nicht möglich

VdK-Ortsverbände sind juristisch und steuerrechtlich nicht selbständig. Sie sind Untergliederungen innerhalb des VdK-Landesverbandes. Ortsverbände können deshalb keine Verträge unterschreiben. Das gilt auch dann, wenn die Vertragspartner gemeinnützige Organisationen sind. Beispiel: Eine Gemeinde möchte einen gemeinnützigen Verein begründen, in dem die

Protokolle der Sitzungen

Die Sitzungen müssen durch ein Beschlussprotokoll dokumentiert werden. Im Kreisverband und im Ortsverband gilt: Über die Vorstandssitzungen ist zeitnah ein Beschlussprotokoll zu erstellen, das vom/von der Schriftführer/-in und vom/von der Vorsitzenden zu unterzeichnen und bei den Kreisverbandsunterlagen aufzubewahren ist. Eine

Ehrungen

Ehrungen (§ 3 Ehrenordnung) Im Sozialverband VdK Bayern haben sich Ehrungen in Form von Urkunden und Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaft bzw. für langjährige ehrenamtliche Mitarbeit etabliert. In § 3 der VdK Ehrenordnung sind folgende Ehrungen mit Urkunden für langjährige Mitgliedschaft

Aufgaben des Ehrenamtes

Grundsätzlich gilt: Unterscheidung zwischen traditionellem Ehrenamt = Vorstandschaft (gewählt) und ergänzendem Ehrenamt (nicht gewählt) = 4 verschiedene Tätigkeiten: Berater für Barrierefreiheit, Lotsen, Freizeitbegleiter, Pflegebegleiter. Genaue Auflistung der Aufgaben in der Geschäftsordnung unter Abschnitt C, Ziffer 1 und 2 Ausnahme: HWH-Sammler

Bayerischer Ehrenamtsnachweis

Der Sozialverband VdK Bayern ist berechtigt den Ehrenamtsnachweis auszustellen. Die Beantragung läuft über die Kreisgeschäftsstellen, die per mail den Antrag an das Ressort Ehrenamt (ehrenamt.bayern@vdk.de) weitergeben.  Voraussetzungen für den Ehrenamtsnachweis: Fundstelle: https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/ehrenamtsnachweis.php Zurück zum Übersicht

GEMA und Musikveranstaltungen

Unsere Verbandsstufen sind verpflichtet, Ihre Musikaufführungen bei der GEMA anzumelden und damit die Aufführungsrechte zu erwerben. Die Musikfolgelisten sind die Grundlage der Ausschüttungen an die Urheber. GEMA-Meldungen erfolgen ab 01.07.2022 nur noch über die Kreisgeschäftsstelle! Als „Gesamtvertragspartner“ erhalten wir einen