Regelungen zur betrieblichen Freistellung für ein Ehrenamt im VdK
In manchen Bundesländern gibt es einen sogenannten „Bildungsurlaub“, der Ehrenamtlichen ermöglicht, Aus- und Weitertbildungen für ein Ehrenamt zu machen und vom Betrieb dafür freigestellt zu werden.Das sind in manchen Bundesländern bis zu 5 Arbeitstagen im Jahr. In Bayern gibt es