Die Sitzungen müssen durch ein Beschlussprotokoll dokumentiert werden.
Im Kreisverband und im Ortsverband gilt:
Über die Vorstandssitzungen ist zeitnah ein Beschlussprotokoll zu erstellen, das vom/von der Schriftführer/-in und vom/von der Vorsitzenden zu unterzeichnen und bei den Kreisverbandsunterlagen aufzubewahren ist. Eine Kopie des Protokolls ist auch bei den Kassenunterlagen abzulegen.
Die Protokolle müssen vom/von der Schriftführer/-in sowie vom/von der Orts-bzw. Kreisvorsitzenden unterzeichnet werden.
Es müssen Anwesenheitslisten geführt werden und mit dem Protokoll aufbewahrt werden.
Musterbeispiel für ein Sitzungsprotokoll finden Sie hier

