Protokolle der Sitzungen

Die Sitzungen müssen durch ein Beschlussprotokoll dokumentiert werden.

Im Kreisverband und im Ortsverband gilt:

Über die Vorstandssitzungen ist zeitnah ein Beschlussprotokoll zu erstellen, das vom/von der Schriftführer/-in und vom/von der Vorsitzenden zu unterzeichnen und bei den Kreisverbandsunterlagen aufzubewahren ist. Eine Kopie des Protokolls ist auch bei den Kassenunterlagen abzulegen.

Die Protokolle müssen vom/von der Schriftführer/-in sowie vom/von der Orts-bzw. Kreisvorsitzenden unterzeichnet werden.

Es müssen Anwesenheitslisten geführt werden und mit dem Protokoll aufbewahrt werden.

Kapitel 03 Geschäftsordnung des Sozialverbands VdK Bayern für Kreis- und Ortsverbände, Verwaltungshandbuch, Stand März 2021

Musterbeispiel für ein Sitzungsprotokoll finden Sie hier

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