Grundsätzlich gilt:
Unterscheidung zwischen traditionellem Ehrenamt = Vorstandschaft (gewählt) und ergänzendem Ehrenamt (nicht gewählt) = 4 verschiedene Tätigkeiten: Berater für Barrierefreiheit, Lotsen, Freizeitbegleiter, Pflegebegleiter.
Genaue Auflistung der Aufgaben in der Geschäftsordnung unter Abschnitt C, Ziffer 1 und 2
Ausnahme: HWH-Sammler werden nicht gewählt, haben die Aufgabe die Haussammlung durchzuführen.
Das Ehrenamt ist das Gesicht des Sozialverbandes vor Ort und übersetzt die Ziele und Zwecke des Verbandes, die in der Satzung § 2, 3 und 4 beschrieben sind.
Fundstellen: Wegweiser Ehrenamt oder *Verwaltungshandbuch – Kapitel 3: Geschäftsordnung oder *Verwaltungshandbuch – Kapitel 4: Ehrenämter und HWH Anerkennung, *Satzung: § § 2,3,4

