Allgemein

Verträge des Ortsverbandes mit VdK-externen Organisationen sind nicht möglich

VdK-Ortsverbände sind juristisch und steuerrechtlich nicht selbständig. Sie sind Untergliederungen innerhalb des VdK-Landesverbandes. Ortsverbände können deshalb keine Verträge unterschreiben. Das gilt auch dann, wenn die Vertragspartner gemeinnützige Organisationen sind. Beispiel: Eine Gemeinde möchte einen gemeinnützigen Verein begründen, in dem die

Protokolle der Sitzungen

Die Sitzungen müssen durch ein Beschlussprotokoll dokumentiert werden. Im Kreisverband und im Ortsverband gilt: Über die Vorstandssitzungen ist zeitnah ein Beschlussprotokoll zu erstellen, das vom/von der Schriftführer/-in und vom/von der Vorsitzenden zu unterzeichnen und bei den Kreisverbandsunterlagen aufzubewahren ist. Eine