Laut Geschäftsordnung C) Zu den Verbandsstufen, 2. Der Ortsverband, h. Mitgliederversammlungen mit und ohne Neuwahlen gilt Folgendes:
Mitgliederversammlung mit Neuwahlen:
Schriftliche Einladung, persönlich, zeitgerecht (mindestens 14 Tage vor dem Termin) und mit Tagesordnung.
Wahl- und stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen mit Neu- und Delegiertenwahlen sind die ordentlichen Mitglieder. Zu diesen Versammlungen müssen sie persönlich und zeitgerecht eingeladen werden.
Mitgliederversammlung ohne Neuwahlen:
Keine schriftliche, persönliche Einladung nötig. Ankündigung über Presse, Jahresprogramm und Aushang reicht aus.
Quelle: Verwaltungshandbuch, 03: Geschäftsordnung des Sozialverbands VdK Bayern e.V. für Kreis- und Ortsverbände
Geschäftsordnung C) Zu den Verbandsstufen, 2. Der Ortsverband, h. Mitgliederversammlungen mit und ohne Neuwahlen

