VdK-Ortsverbände sind juristisch und steuerrechtlich nicht selbständig. Sie sind Untergliederungen innerhalb des VdK-Landesverbandes.
Ortsverbände können deshalb keine Verträge unterschreiben. Das gilt auch dann, wenn die Vertragspartner gemeinnützige Organisationen sind.
Beispiel: Eine Gemeinde möchte einen gemeinnützigen Verein begründen, in dem die Vereine des Ortes in Kooperation vertreten sind. Dieses Vorhaben hat oft versicherungsrechtliche Gründe.
Innerhalb so eines Vereines könnten dann Veranstaltungen durchgeführt werden und man könnte das insgesamt versichern und nicht einzelne Vereine müssten als Veranstalter auftreten.
Das ist jedoch nicht möglich, aufgrund der juristischen Unselbständigkeit der Ortsverbände. Zudem ist es auch steuerrechtlich gesehen nicht möglich, eben auch wegen der Unselbständigkeit dieser Verbandsstufe.
Hier müssen von der Gemeinde andere Lösungen gefunden werden.