Erwerbsminderungsrente und Ehrenamt

Grundsätzlich wird die ehrenamtliche Tätigkeit nicht an die Rentenversicherung gemeldet.

Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente kann man bis zu 15 Wochenstunden ehrenamtlich tätig sein, ohne Einfluss auf Ihre Rentenansprüche.

Beispiel: 2-3 Std. (bis hin zu 14,5 Std.) Ehrenamtstätigkeit im Sozialverband pro Woche, hat keinen Einfluss auf Ihre Rente.

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Erwerbsminderungsrente und Ehrenamt