Grundsätzlich wird die ehrenamtliche Tätigkeit nicht an die Rentenversicherung gemeldet.
Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente kann man bis zu 15 Wochenstunden ehrenamtlich tätig sein, ohne Einfluss auf Ihre Rentenansprüche.
Beispiel: 2-3 Std. (bis hin zu 14,5 Std.) Ehrenamtstätigkeit im Sozialverband pro Woche, hat keinen Einfluss auf Ihre Rente.
Erwerbsminderungsrente und Ehrenamt