Ehrungen

Ehrungen (§ 3 Ehrenordnung)

Im Sozialverband VdK Bayern haben sich Ehrungen in Form von Urkunden und Ehrenzeichen für langjährige Mitgliedschaft bzw. für langjährige ehrenamtliche Mitarbeit etabliert. In § 3 der VdK Ehrenordnung sind folgende Ehrungen mit Urkunden für langjährige Mitgliedschaft vorgesehen: für 15, 20, 25, 30, 40, 50 und 60 Jahren. Die Ehrenzeichen können für ehrenamtliches Engagement ab 10 Jahren (Bronze), ab 20 Jahren (Silber) und ab 30 Jahren (Gold) verliehen werden. Zuständig für die Ehrung ist die Verbandstufe, in der der Ehrenamtliche die entsprechende Zeit tätig war. Der Ortsverband wendet sich für diese Ehrungen an seine Kreisgeschäftsstelle. Die Urkunden- und Ehrenzeichenbestellung erfolgt zentral über die Dimetria-VdK gGmbH. Die Abläufe sind in der Kreisgeschäftsstelle bekannt.

Urkunden- und Ehrenzeichenbestellung: zentral über die Kreisgeschäftsstelle an Dimetria-VdK gGmbH.

Fundstellen: Satzung § 14: Ehrenvorsitzende und Ehrungen oder Verwaltungshandbuch Kapitel 4 (Ehrenämter_HWH_Anerkennung- Ehrenordnung)

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