GEMA und Musikveranstaltungen
Unsere Verbandsstufen sind verpflichtet, Ihre Musikaufführungen bei der GEMA anzumelden und damit die Aufführungsrechte zu erwerben. Die Musikfolgelisten sind die Grundlage der Ausschüttungen an die Urheber. GEMA-Meldungen erfolgen ab 01.07.2022 nur noch über die Kreisgeschäftsstelle! Als „Gesamtvertragspartner“ erhalten wir einen

