Wissen

GEMA und Musikveranstaltungen

Unsere Verbandsstufen sind verpflichtet, Ihre Musikaufführungen bei der GEMA anzumelden und damit die Aufführungsrechte zu erwerben. Die Musikfolgelisten sind die Grundlage der Ausschüttungen an die Urheber. GEMA-Meldungen erfolgen ab 01.07.2022 nur noch über die Kreisgeschäftsstelle! Als „Gesamtvertragspartner“ erhalten wir einen