Niederlegung eines Vorstandsehrenamtes

Zur Form der Niederlegung eines Vorstandsamtes ist folgendes festzustellen:

Der VdK hat in seiner Satzung, anders als zum Beispiel bei einem Austritt (da Schriftform!), keine bestimmte Form für die Niederlegung eines Amts im Kreis-, Orts- oder Landesvorstand vorgeschrieben und geregelt.

Daher kommen die allgemeinen rechtlichen Vorschriften zur Geltung.

Danach kann die Kündigungserklärung mündlich oder schriftlich gegenüber dem Bestellungsorgan (also der Mitgliederversammlung im OV) oder gegenüber einem oder mehreren vertretungsberechtigten Vorstandskollegen abgegeben werden. Anders als beim Landesvorstand bei dem eine Erklärung in Schriftform abgegeben werden muss, damit die Amtsniederlegung als Vorstandsänderung zum Vereinsregister angemeldet werden kann (§ 67 Abs. 1 Satz 2 BGB), ist daher für die VdK-Orts- und Kreisvorstände keine bestimmte Form erforderlich.

Die Willenserklärung kann auch in Textform, d.h. also als lesbare Erklärung, und damit z.B. auch per E-Mail abgegeben werden. Auch Messengerdienste wie Whatsapp, SMS usw. zählen mittlerweile zu gültigen Alternativen wie mündlicher oder schriftlicher Erklärung.

Allenfalls problematisch könnte der Zugang der Willenserklärung bei Whatsapp sein.

Hier hat erst vor kurzem das Landgericht Bonn (Urt. v. 09.01.2020 – 17 O 323/19) bestätigt, dass eine Willenserklärung dann zugeht, sobald sie so in den Bereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu nehmen. Demnach gehen WhatsApp-Nachrichten zu, wenn sie das Smartphone des Adressaten erreichen, dort unter normalen Umständen dauerhaft und abrufbar gespeichert werden und der Empfänger grundsätzlich diesen Kommunikationsweg eröffnet hatte. WhatsApp bedient sich hierfür einer Anzahl an Häkchen. Ein grauer Haken bedeutet, dass die Nachricht vom Absender zwar versendet, dem Empfänger jedoch nicht zugestellt wurde. Zwei graue Häkchen zeigen den Zugang der Nachricht an und zwei blaue Haken sprechen für die Öffnung der Nachricht.

Eine Amtsniederlegung ist im Übrigen grundsätzlich sofort mit dem Zugang der Willenserklärung wirksam und kann nicht widerrufen werden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Niederlegung aufschiebend befristet erklärt wird.

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