Unsere Verbandsstufen sind verpflichtet, Ihre Musikaufführungen bei der GEMA anzumelden und damit die Aufführungsrechte zu erwerben. Die Musikfolgelisten sind die Grundlage der Ausschüttungen an die Urheber.
GEMA-Meldungen erfolgen ab 01.07.2022 nur noch über die Kreisgeschäftsstelle!
Als „Gesamtvertragspartner“ erhalten wir einen 20%igen Nachlass auf gemeldete Veranstaltungen und sind gegenüber der GEMA zur „Amtshilfe“ verpflichtet. Das bedeutet nun für uns konkret, dass ab dem 01.07.2022 Anmeldungen von Veranstaltungen nur noch über ein Online-Portal erfolgen dürfen. Hierzu wurden wir von der GEMA ausdrücklich verpflichtet. Der Rabatt von 20 % wird uns seitens der GEMA nur noch gewährt, wenn die Anmeldung über das GEMA Online-Portal erfolgt. Im Falle einer unterbliebenen GEMA-Anmeldung drohen empfindlichen Strafen, zumeist und mindestens in Höhe des doppelten Betrages der ursprünglichen Gebühren.
Um bei 1.790 Ortsverbänden die Zahl der meldenden Nutzer und damit den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, erfolgen die Meldungen von Veranstaltungen der Orts- und Kreisverbände über das Online-Portal ab dem 01.07.2022 nur noch über die Kreisgeschäftsstellen und nicht mehr über die Ortsverbände.
Formulare und Infoblätter finden Sie hier unter Veranstaltungsplanung.
Fundstellen: Verwaltungshandbuch, Kapitel 7: Musikveranstaltungen und GEMA https://ehrenamt.vdk-edv-service.de/download/569/
Weiterführende Informationen finden Sie in der GEMA-Broschüre: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/InfoB_DINA5_Ehrenamt.pdf